Die Zucht im PPC e.V.


Alle Züchter im PPC sind Mitglied im VDH, dem Verband des Deutschen Hundewesens, und unterliegen dessen strengen Zuchtbestimmungen. Der VDH legt die Kriterien für die Zuchtzulassung fest und führt diese durch speziell für den Gos d’Atura Català ausgebildete Zuchtrichter durch. Die Zuchtordnung des VDH gewährleistet eine optimale Aufzucht, Prägung und Sozialisierung der Welpen.

 

Darüber hinaus sind die dem PPC e.V. angeschlossenen Züchter bemüht, gesunde, wesensfeste und rassetypische Gos d' Atura Català zu züchten, die dem bei der F.C.I. hinterlegten, gültigen Rassestandard entsprechen. So sollen die in den letzten Jahren erreichten Erfolge in der deutschen Zucht erhalten und weiter verbessert werden. Die Züchter im PPC möchten Ihnen die Möglichkeit zur Anschaffung eines nicht nur schönen, sondern auch gesunden und wesensfesten Hund bieten!

Zuchtzulassung


Vor der so genannten Zuchtzulassungsprüfung (ZZL) müssen alle Zuchthunde zweimal im Alter von vollendeten 15 Monaten auf einer Ausstellung von zwei verschiedenen Spezialrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein. Zusätzlich ist ein DNA-Profil durch Blutentnahme (bei Ihrem Tierarzt) erforderlich. Beim VDH e.V. können Sie das Formular anfordern. Die Einlagerungskosten übernimmt ebenfalls der VDH e.V. Ab einem Alter von 15 Monaten werden die Gos auf Hüftgelenksdysplasie (HD) geröntgt. Diese Bilder werden bei einem offiziellen Gutachter ( Frau Dr. Silke Viefhues in der TK Ahlen) ausgewertet. Zuchttiere dürfen nur mit den Befunden HD-A, HD-B und eingeschränkt HD-C zur Zucht verwendet werden.

Bei der Prüfung zur Zuchtzulassung wird nicht nur das Exterieur nach dem F.C.I. Standard beurteilt, sondern auch ein Verhaltenstest durchgeführt. Alle Unterlagen und auch die Teilnahme an der Zuchtzulassung, die mehrfach im Jahr in Deutschland auf Ausstellungen angeboten wird, sind vorab beim VDH e.V. zu beantragen.

 

Ansprechpartner ist Herr Freimuth, Tel. 0231 56500-71,  E-Mail: freimuth@vdh.de

 

Zuchtstätte und Welpen


Anlässlich der Zuchtstättenabnahme überprüft ein Zuchtwart des VDH die örtlichen und familiären Gegebenheiten des zukünftigen Züchters. Bei den Überlegungen des Züchters zu seinen Würfen – wie etwa der Auswahl eines passenden Deckrüden zur Hündin – unterstützt ein Zuchtberater des PPC bei Bedarf.

 

 

Sind die Welpen eine Woche alt, kommt ein Zuchtwart des VDH zur Begutachtung des Wurfes. Er überprüft die Welpen, ebenso den Gesundheits- und Pflegezustand der Zuchthündin. In der achten Woche findet die Wurfabnahme statt, bei der der Zuchtwart jeden Welpen nach dem Rassestandard beurteilt und einen Wurfabnahmebericht für den Züchter und Welpenerwerber ausstellt. Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Welpe eine vom VDH ausgestellte Ahnentafel.